Häufig gestellte Fragen

Kinder und Jugendliche werden ausschließlich von Frau Dr. Jammers behandelt.
Eine Überweisung vor Ihrem ersten Termin ist nicht erforderlich.
Bei Frau Dr. Jammers werden die Kosten im Falle des Vorliegens einer behandlungsrelevanten psychischen Störung von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen. Bei Frau Pickan handelt es sich um eine Privatpraxis. Vor dem Start der Therapie wird eine Kostenerstattung bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beantragt.
Es ist möglich, die Kosten der Therapiestunden selbst zu tragen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Das hängt von der aktuellen Nachfrage und Belegung ab. Ein Kennenlernen ist bei eigener zeitlicher Flexibilität frühzeitig möglich, wenn beispielsweise Termine anderer Patienten abgesagt worden sind. Ansonsten können Sie sich auf eine Warteliste aufnehmen lassen.
Die Dauer einer Psychotherapie lässt sich nicht pauschal festlegen. Manche Patienten sind schon nach wenigen Stunden deutlich entlastet, bei anderen ist eine Langzeitpsychotherapie sinnvoll.
Chronische Schmerzen belasten nicht nur den Körper, sondern auch die Psyche. Eine geeignete Therapie kann helfen, besser mit den Schmerzen umzugehen und die Wahrnehmung der Schmerzen zu verbessern.
Gespräche mit Bezugspersonen wie Eltern, Lehrern oder Erziehern, sind sehr wichtig und tragen zum Erfolg der Therapie bei. Daher ist ein regelmäßiger Austausch sehr sinnvoll und vorgesehen.
Reproduktionsmedizinische Behandlungen, insbesondere nach fehlgeschlagenen Versuchen, können die eigene psychischen Belastbarkeit erschöpfen und zu Problemen in der Partnerschaft, bei der Arbeit oder im Freundeskreis führen. Viele Patient*innen berichten über schwere Erschöpfungsgefühle, anhaltende Traurigkeit, Hoffnungslosigkeit, Angst- und Versagensgefühle. Eine Beratung oder eine Psychotherapie vor, während oder nach den Versuchen der künstlichen Befruchtung kann deutliche emotionale Entlastung bringen.
Unzumutbar lange Wartezeiten bei Therapeuten mit Kassenzulassung ermöglichen es Kassenpatienten, sich selbst Behandlungsalternativen zu suchen und die Übernahme der für diese Behandlung anfallenden Kosten vorab bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse zu beantragen: Die Nutzung des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens ist seit den Neuregelungen durch die neue Psychotherapie-Richtlinie von 2017 nach wie vor möglich und wird ähnlich gehandhabt wie bisher.